Jetzt auch Rückvergütung für HVO 100

16.09.2025
Die Agrarrückvergütung für HVO 100 ist beschlossen. Damit ist HVO 100 nicht nur eine nachhaltige, sondern auch eine wirtschaftlich noch attraktivere Alternative im Kraftstoffmarkt.
Der steuerliche Vorteil stärkt den Einsatz von HVO 100 in der Landwirtschaft und ist ein weiterer Pluspunkt für den Umstieg auf diesen CO2-sparenden Kraftstoff.
Wie nun auch auf der Website des Zolls bestätigt, sind HVO-Kraftstoffe grundsätzlich nach § 57 EnergieStG vergütungsfähig.