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Hoyer hilft Berufskraftfahrern

Geforderter Nachweis steht jetzt zum Download bereit
04.03.2021

In Corona-Zeiten ist die Gastronomie im Land geschlossen. Ausnahme: In Niedersachsen dürfen Berufskraftfahrer in Autohöfen an Autobahnen in den Restaurants versorgt werden, wenn sie ihre Tätigkeit mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen können. Die Unternehmensgruppe Hoyer hat jetzt einen entsprechenden Vordruck bereitgestellt, den sich die Fahrer herunterladen und vom Chef unterschreiben lassen können.
Die Verordnung des Landes Niedersachsen schreibt zwar den Nachweis und auch dessen Kontrolle zwingend vor, wie dieser auszusehen hat, ist aber nirgends definiert. Das hat verschiedentlich zu Diskussionen geführt. Nach Rücksprache mit dem Land hat das Team von Hoyer für seine niedersächsischen Autohöfe Soltauer Heide, Hamburg Süd und Cloppenburger Land jetzt einen Vordruck erstellt und mit den betreffenden Landkreisen abgestimmt.
Ab sofort kann einfach dieser Vordruck von den Spediteuren selbst oder auch von den Fahrern hier auf Deutsch, Englisch oder Polnischheruntergeladen werden. Jeder Berufskraftfahrer, der diesen Schein ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet in der Tasche hat, kann damit die Voraussetzungen erfüllen und sich in der Gastronomie versorgen lassen. Die Teams in den Hoyer-Autohöfen Soltauer Heide, Hamburg Süd und Cloppenburger Land freuen sich auf die Fahrer.

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Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG

Rudolf-Diesel-Straße 1

27374 Visselhövede

Deutschland

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