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Compliance schützt das Unternehmen

Hinweise im Zusammenhang mit Compliance werden bei uns zuverlässig, vertraulich und transparent behandelt. Wir sind uns bewusst, dass Regelverstöße nicht nur unserem Unternehmen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes schaden können, insbesondere im Fall von Korruption. Daher sollten Mitarbeiter und Außenstehende den Verdacht auf mögliche Straftaten wie Korruption oder Betrug sowie andere Regelverstöße melden.

Eine solche Meldung kann ganz einfach und schnell über unseren Hoyer Integritätskanal erfolgen. Diese digitale Meldeplattform garantiert auf Wunsch Anonymität und ermöglicht eine direkte und datenschutzkonforme Kommunikation mit der zuständigen Vertrauensperson bei Hoyer.

Hoyer ist der festen Überzeugung, dass effektive Meldestrukturen und eine offene und transparente Unternehmenskultur das Unternehmen, die Mitarbeiter, Kunden sowie Geschäfts- und Kooperationspartner vor Schäden und Reputationsrisiken schützen. Unser Integritätskanal bietet die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze zu melden, die mit Hoyer in Verbindung stehen, ohne Repressalien fürchten zu müssen. So können mögliche gesetzliche Verletzungen verhindert, bzw. bekämpft und die Auswirkungen minimiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen und umweltrechtlichen Risiken.

Pflichten im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), betreffen sowohl unsere direkten und indirekten Vertragspartner als auch unseren eigenen Geschäftsbereich. Diese dienen dazu, Zerstörung natürlicher Ressourcen, Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, die Missachtung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie die Verletzung der Koalitionsfreiheit zu verhindern.

Nicht in den Bereich Compliance fallen beispielsweise Beschwerden über Produktqualität oder mangelhafte Dienstleistungen von Hoyer. Solche Hinweise werden vom Kundenservice oder über die Hotlines der entsprechenden Produktbereiche bearbeitet.

Somit haben wir zwei Kommunikationskanäle geschaffen

Hoyer

Beschwerdemechanismus nach LkSG
Ermöglicht es allen Personen, Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltrisiken einzureichen.

Hoyer

Hinweisgebersystem nach HinSchG
Ermöglicht es allen Personen, auf Missstände im Unternehmen anonym hinzuweisen.
Richtlinien

FAQ

Hoyer pflegt als wichtigstes Gut ein Vertrauensverhältnis zu seinen Mitarbeitern, von denen die Geschäftsführung erwartet, dass sie Gesetze und interne Vorschriften achten und die zentralen Werte von Hoyer bei ihrer Arbeit stets im Blick behalten.

Dem Unternehmen droht wirtschaftlicher Schaden und in der Folge auch die Gefährdung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter, wenn es zu rechtswidrigen Handlungen kommt. Denn diese können Schadenersatzforderungen, empfindliche Bußgelder und auch den Ausschluss von Aufträgen im privaten wie im öffentlichen Bereich nach sich ziehen.

Wenn Mitarbeitern demnach Risiken oder schädliche Verhaltensweisen bekannt sind, die das Unternehmen gefährden könnten, kann ihre Meldung dazu beitragen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Daher werden alle Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße von Hoyer aktiv untersucht, um die Verstöße abzuschalten und für die Zukunft zu verhindern. Gegebenenfalls werden dazu auch die zuständigen Behörden informiert.

Die nachhaltige Einhaltung der Menschenrechte und geltender Umweltstandards verlangt Hoyer nicht nur vom eigenen Team, sondern auch von den Unternehmen in der gesamten Lieferkette. Insofern sollten Mitarbeiter auch Verstöße melden, die beispielsweise Lieferanten auffallen. Hoyer wird dort genauso nachforschen und so versuchen, für die gesamte Lieferkette Abhilfe zu schaffen.

Wir möchten die Anonymität unserer Hinweisgeber wahren. Dabei hilft es sehr, wenn der Hinweis selbst keine persönlichen Angaben beinhaltet. Darum ist zu empfehlen, dass die Hinweise

  • keine persönlichen Daten enthalten
  • nicht von einem Computer oder aus dem Firmennetzwerk des Arbeitgebers gesendet werden

Die Vertrauensperson, die von Hoyer benannt wurde, ist die einzige eine Person, die in Kontakt mit dem Hinweisgeber steht. Sie prüft unparteiisch die Plausibilität des eingereichten Hinweises, nimmt eine thematische Einordnung vor und gibt ihn anonym an den zuständigen Bereich (Produktion, Zoll, Personal, …) weiter, wenn eine Relevanz festgestellt wurde und eine intensivere Prüfung durch die dortigen Verantwortlichen erforderlich erscheint. Die Vertraulichkeit ist in jedem Fall zu wahren. Die Identität des Hinweisgebers darf nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung preisgegeben werden.

Verstöße oder Verdachtsmomente kannst Du über den Beschwerdemechanismus nach LkSG oder unser Hinweisgebersystem auf unserer Website melden. Du findest dort zwei Buttons, die jeweils mit dem benannten Meldemechanismus ausgestattet sind.

Alternativ kannst Du uns auch per Post kontaktieren. Dafür sendest Du einen Brief an folgende Adresse:

Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG
z. Hd. Vertrauensperson/Menschenrechtsbeauftragter
Rudolf-Diesel-Str. 1
27374 Visselhövede

  • Arbeitsrechtliches Umfeld
  • Mobbing und/oder Diskriminierung
  • Belästigung
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Schutz der Privatsphäre
  • Kartell- und Wettbewerbsabsprachen
  • Korruption und Bestechung
  • Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Vergaben und Beihilfen
  • Strafrechtliches Handeln
  • Steuerrecht
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrssicherheit
  • Menschenrechte

Ja, wir kümmern uns um alle eingehenden Beschwerden und Meldungen. Unsere Vertrauensperson überprüft die Richtigkeit und Plausibilität jeder eingereichten Beschwerde und jedes Hinweises. Falls zusätzliche Informationen erforderlich sind, wird die Vertrauensperson mit Dir Kontakt aufnehmen, sofern uns eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen wurde.

Der genaue Zeitraum, in dem eine Beschwerde oder ein Hinweis bearbeitet wird, kann von verschiedenen Faktoren abhängen, (beispielsweise Art der Beschwerde oder des Hinweises, Dringlichkeit des Themas und der internen Prozesse der zuständigen Stelle).

In den meisten Fällen bemüht sich die zuständige Person, seriöse Beschwerden oder Hinweise so schnell wie möglich zu bearbeiten, um eine zügige Reaktion zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, dass die Bearbeitung innerhalb weniger Tage erfolgt, jedoch spätestens nach drei Monaten.

Manche Beschwerden oder Hinweise benötigen eine längere Bearbeitungszeit, insbesondere wenn komplexe Untersuchungen oder zusätzliche Informationen erforderlich sind.

Um sicherzustellen, dass Deine Beschwerde oder Dein Hinweis so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich, alle relevanten Fakten und Informationen bereitzustellen. Dies hilft den zuständigen Mitarbeitern, ihre Angelegenheit effizient zu prüfen und angemessen zu reagieren.

Während das Beschwerdemanagement nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sich speziell mit Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden befasst, bezieht sich das Hinweisgebersystem nach dem HinSchG allgemein auf die Meldung von Verstößen und Missständen im Unternehmen.

Kontakt

Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG

Rudolf-Diesel-Straße 1

27374 Visselhövede

Deutschland

www.hoyer.de

info@hoyer.de

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