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E-Fahrzeug bei der Ladestation
Bei uns bekommst Du Deine THG-Prämie
Du hast ein Elektrofahrzeug und möchtest Deine THG-Prämie beantragen? Nichts einfacher als das! Wir führen Dich schnell und sicher durch den Antragsprozess und stehen Dir bei allen Fragen zur Seite. Du möchtest Dich vorab über die THG-Prämie informieren? Die wichtigsten Informationen haben wir in einem umfassenden FAQ zusammengefasst.
So einfach geht es!
  1. Personendaten eingeben
  2. Fahrzeugschein scannen oder hochladen
  3. Fahrzeug- und Kontodaten eingeben
Jetzt beantragen
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gute Gründe für die THG-Prämie von Hoyer:
Vertrauen

Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich der Mobilität und Energie versorgen wir unsere Kunden stets zuverlässig. Da gehört für uns einfach dazu, dass Du Dich auch bei den nächsten Schritten der Mobilität auf uns verlassen kannst. Aus diesem Grund unterstützen wir Dich als Dein Partner bei der THG-Prämie.

Einfach

Bei uns bekommst Du keine komplizierten Formulare und ewig lange Prozesse. Du gibst einfach Deine Fahrzeugklasse an und kannst direkt loslegen. Im Anschluss trägst Du die wichtigen Informationen ein und schon ist Dein Antrag erledigt. Falls Du während des Prozesses Fragen hast, stehen wir Dir gerne zur Seite.

Prämie + Gutschein

Als Dein zuverlässiger Partner kümmern wir uns darum, dass Du die Prämie schnell und unkompliziert auf Dein Konto erhältst. Um uns zusätzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken, haben wir uns etwas Besonderes überlegt. Neben der Prämie erhältst Du von uns wahlweise einen 50 €-Heizöl-, 50 €-Pellets- oder 25 €-Tankstellen-Gutschein.

Wer hat Anspruch?

Für die THG-Prämie sind alle batteriebetriebenen Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen berechtigt:

Icons E-Pkw und E-Zweirad
E-Pkw und E-Zweirad(Klasse M1 und andere)65 €Jetzt beantragen
Icon Elektronutzfahrzeug
E-Leichtnutzfahrzeug(Klasse N1)95 €Jetzt beantragen
Icon E-Bus
E-Bus(Klasse M3)3.200 €Jetzt beantragen
Icon E-Flotte
Mehrere FahrzeugeJetzt anfragen

Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

FAQ zur THG-Prämie

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote dient dazu, dass Unternehmen von ihnen verursachte CO₂-Emissionen durch eine Abgabe ausgleichen. Seit Beginn 2022 kannst auch Du, als Halter eines E-Fahrzeugs, von dieser THG-Quote profitieren. Mit Nachweis über ein rein batteriebetriebenes Fahrzeug kannst Du Dir die THG-Prämie auszahlen lassen.

Nein, der Service ist für Dich völlig kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder Ähnliches an.

Für Privatpersonen fällt die Prämie unter keine Einkunftsart und muss deshalb nicht versteuert werden. Die Prämie unterliegt also nicht der Einkommensteuer.

FAQ zum Antrag

Für den Antrag benötigen wir Deinen Namen, Deine Anschrift und Deine E-Mail-Adresse. Du solltest zudem ein digitales Foto Deines Fahrzeugscheins bereithalten. Wenn Du den Antragsprozess am Smartphone durchführst, kannst Du auch währenddessen ein Foto aufnehmen. Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins sind hier wichtig. Für die Auszahlung der Prämie benötigen wir natürlich auch Deine Kontodaten.

Ja, das ist kein Problem. Dazu musst Du nur jedes Fahrzeug einzeln im Anmeldeprozess mit dem jeweiligen Fahrzeugschein angeben.

Ja, das Beantragen der Prämie ist erstmal unabhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs. Im Gegensatz zu einem Neuwagen kann es beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs aber sein, dass der Vorbesitzer schon die Prämie für den Wagen beantragt hat. In diesem Fall kannst Du erst wieder im darauffolgenden Jahr die Prämie für den Wagen erhalten.

Deine Daten benötigen wir lediglich, damit Du Deinen Anspruch auf die Prämie geltend machen kannst. Somit ist die Verarbeitung Deiner Daten an diesen Zweck gebunden. Dein Fahrzeugschein wird von uns drei Jahre für das Umweltbundesamt als Nachweis aufbewahrt. Danach löschen wir Deine Daten. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.

FAQ zu den Fahrzeugen

Bisher gilt die Prämie ausschließlich für reine E-Fahrzeuge. Halter von Hybridfahrzeugen können die Prämie nicht ausgezahlt bekommen.

Ja, bisher können wir nur Fahrzeuge akzeptieren, die auch in Deutschland registriert sind.

Um sich für die Prämie zu registrieren, musst Du Halter des Fahrzeugs sein. Das kannst Du vorher in Deinem Fahrzeugschein nachsehen, den Du später auch benötigst, wenn Du die Prämie tatsächlich beantragst.

FAQ zur Auszahlung

Nach dem Antrag ist durchaus mit einiger Wartezeit zu rechnen, da das Umweltbundesamt Deine Daten zunächst prüfen und sich dann bei uns zurückmelden muss.

Da die Auszahlung der Prämie über das Umweltbundesamt (UBA) abgewickelt wird, ist es nicht möglich, die Prämie bei mehreren Anbietern zu beantragen. Deine Daten werden nur einmal vom UBA aufgenommen und Du kannst deshalb nur eine Zahlung erhalten.

Pro Jahr kannst Du einmal die Prämie beantragen und als Gesamtbetrag ausgezahlt bekommen. Im Jahr darauf musst Du die Prämie für Dein Fahrzeug dann erneut beantragen. Die Prämie lässt sich außerdem nicht in Teilbeträgen auszahlen.

Wenn Du Deine Prämie bereits von uns erhalten hast, besteht kein Problem und Du musst nichts Weiteres tun. Das Fahrzeug liegt dann in der Verantwortung des neuen Besitzers. Solltest Du Dir anschließend ein neues Elektrofahrzeug zulegen, dann registriere dieses gerne wieder bei uns.

E-Fahrzeug an Ladestation - THG-Prämie

Nimm gerne direkt mit uns Kontakt auf:

Bei Fragen helfen wir Dir gerne weiter:

thg@hoyer.de
Deine Nachricht an uns:
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Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG

Rudolf-Diesel-Straße 1

27374 Visselhövede

Deutschland

www.hoyer.de

info@hoyer.de

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