Über Pflichten der Vorgesetzten
Welche Rechte und Pflichten haben Führungskräfte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz und was ist bei der Übertragung solcher Pflichten zu beachten? Über Fragen wie diese wurde während der jüngsten Schulungsreihe in der Zentrale in Visselhövede aber auch an unterschiedlichen Standorten insgesamt über 70 Kolleginnen und Kollegen informiert.
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtige Aufgaben des Arbeitgebers, die durch Verantwortliche in den Bereichen und an den Standorten umgesetzt werden. Zusätzlich steht als Fachkraft für Arbeitssicherheit Ulrike Petershagen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, die das Seminar zusammen mit Stefan Adler und Anna-Lena Hoops von der Abteilung Integrierte Managementsysteme angeboten hat. Die Teilnehmer bekamen den Arbeitsschutzausschuss und seine Akteure vorgestellt und die Aufgaben erläutert.
Warum die Gefährdungsbeurteilung ein zentrales Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist, erläuterten die Verantwortlichen ebenso wie die wesentlichen Themen Unterweisung, Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung, Kontrollpflichten der Führungskräfte, Gefahrstoffmanagement, das Unfall- und das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Viel Theorie, die von den Referenten an praktischen Beispielen anschaulich erläutert wurde. Und alle Führungskräfte sind sich einig: Was vorher getan werden kann, um Schutz zu gewähren, ist allemal besser als alles, was getan werden müsste, wenn gefährliche Situationen eingetreten sind.