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Parkgebühr wird angerechnet

Regelung gilt jetzt auch bei nicht abgeschlossenen Parkflächen
01.07.2018

Gute Nachricht für alle Trucker: Die Parkgebühr an den Hoyer-Tankstellen wird jetzt auch dort auf den Verzehr im Bistro angerechnet, wo keine Parkschein-Automaten und Schrankensysteme vorhanden sind.
Dass an Hoyer-Autohöfen und Tank-Treffs überhaupt Parkgebühren erhoben werden, dient zum Schutz der Kunden. Ist das Parken grundsätzlich frei, besteht die Gefahr, dass die Flächen als günstige Lkw-Parkplätze auch längerfristig genutzt werden und für die Fahrer, die dort ihre Pause verbringen möchten und beispielsweise im Autohof-Restaurant oder Tankstellen-Bistro essen möchten, nicht zur Verfügung stehen. Natürlich sollen die nicht die Gebühr zahlen müssen – genau für die sind die Parkflächen ja angelegt. Bislang war nur gegen Vorlage des Parkscheins aus dem Automaten eine Verrechnung möglich. Mit den Mitarbeitern in den Tankstellen wurde jetzt eine Regelung gefunden, die es ermöglicht, die Anrechnung auch dann erfolgen zu lassen, wenn kein solcher Automat vorhanden ist.

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Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG

Rudolf-Diesel-Straße 1

27374 Visselhövede

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